Gesetzlich Versicherte
Als gesetzlich Versicherte/-r können Sie über Ihre Gesundheitskarte das Erstgespräch und vier probatorische Sitzungen in Anspruch nehmen. Im Anschluß daran muss für weitere psychotherapeutische Sitzungen ein Antrag bei Ihrer Kasse gestellt werden. Die Abrechnung erfolgt bei Genehmigung dann im vollen Umfang über Ihre Krankenkasse.
Beratung, Coaching und Supervision gelten als "individuelle Gesundheitsleistungen" und werden deshalb von den Krankenkassen nicht erstattet. Die Abrechnung erfolgt (sofern nichts anderes besprochen wurde) nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Weitere Fragen beantworte ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.